Ein Stück Lavagestein, eine Flasche landestypischer Wein oder die Designersonnenbrille aus dem Urlaubsparadies - Souvenirs sollen das Urlaubsgefühl zumindest für kurze Zeit noch nach Hause retten.
Ein Stück Lavagestein, eine Flasche landestypischer Wein oder die Designersonnenbrille aus dem Urlaubsparadies - Souvenirs sollen das Urlaubsgefühl zumindest für kurze Zeit noch nach Hause retten. Was im Ausland als schönes Andenken gekauft wird, kann bei der Rückreise allerdings im Hinblick auf die Zollbestimmungen zum Problem werden. Folgende Regelungen sollten Urlauber kennen:
Bei einem Urlaub in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten kann man in der Regel entspannt einkaufen. Für Waren, die für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk gedacht sind, fallen meist weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an. Dennoch bedeutet das nicht, dass unbegrenzt eingekauft werden darf. Vorsicht ist bei Waren aus dem Duty-free-Shop geboten, denn innerhalb der EU müssen diese beim Zoll angemeldet und Einfuhrabgaben entrichtet werden. Bei Alkohol, Kaffee und Tabakwaren orientiert sich der Zoll an sog. Richtmengen.
Für Reisen in Nicht-EU-Staaten, etwa die Türkei, Ägypten, Thailand, die USA oder die Schweiz, gelten bei der Rückkunft andere Regeln. Hier entscheidet nicht nur die Art der Waren und deren Menge, sondern der Gesamtwert der Einkäufe darüber, ob Abgaben fällig werden. Wer mit dem Flugzeug oder Schiff nach Deutschland zurückkehrt, darf Waren von bis zu 430 € pro Person abgabenfrei einführen. Bei der Einreise mit dem Auto, der Bahn oder dem Reisebus liegt die Freigrenze bei 300 €. Für Kinder unter 15 Jahren gilt unabhängig vom Verkehrsmittel eine Grenze von 175 €.
Neben den Wertgrenzen gelten für Alkohol und Tabakwaren zusätzliche Mengenbeschränkungen. Wer aus einem Nicht-EU-Land einreist, darf ab einem Alter von 17 Jahren u.a. einen Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent oder alternativ zwei Liter alkoholische Getränke mit geringerem Alkoholgehalt mitbringen. Zusätzlich sind vier Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier erlaubt. Auch für Zigaretten, Zigarren und Rauchtabak gibt es strikte Mengenvorgaben. Werden bspw. mehr als 200 Zigaretten eingeführt, sind Einfuhrabgaben zu entrichten.
Hinweis: Besondere Vorsicht ist bei Mitbringseln geboten, die aus geschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden. Schmuck aus Korallen, Produkte aus Elfenbein, Schildpatt oder Reptilienleder können unter das internationale Artenschutzrecht fallen. Auch Pflanzen, Knollen und Samen sowie bestimmte Lebensmittel tierischen Ursprungs unterliegen teilweise strengen Einfuhrvorschriften.
Die Einreise mit nachgeahmten oder gefälschten Designerartikeln, Marken- und Produktkopien ist im Rahmen der privaten Nutzung und innerhalb der Freigrenzen möglich. Werden jedoch größere Mengen im Reisegepäck entdeckt, kann von einem Weiterverkauf ausgegangen werden. In diesem Fall werden die Artikel vom Zoll beschlagnahmt.
Für archäologische Funde und andere Kulturgegenstände gelten meist strenge Ausfuhr- und Einfuhrvorschriften, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen.
Hinweis: Wer im Ausland größere Einkäufe erledigt, sollte die Quittungen mitnehmen und nicht vorschnell entsorgen. Kann der Warenwert bei einer Zollkontrolle nicht nachgewiesen werden, ist der Zoll berechtigt, den Wert zu schätzen.